Allgemeine Geschäftsbedingungen

der
Kunze AT GmbH

Mooskirchnerstraße 33, 8561 Söding-St. Johann

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der Kunze AT GmbH (im Folgenden kurz KUNZE) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren von KUNZE in der jeweils geltenden Fassung, die im Geschäftslokal aufliegt oder auf der Website www.kunze-buehnen.com ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass KUNZE nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss KUNZE ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens KUNZE nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Gegenstand des Vertrages sind der Verkauf von über Telefon, über E-Mail, im physischen Verkauf oder im Onlineshop von KUNZE vertriebenen Waren aller Art, Werkleistungen und/oder die Vermietung von Höhenzugangsgeräten. Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website (mit Ausnahme des Onlineshops), im physischen Geschäftsverkehr oder sonst wo zu finden sind, sind unverbindlich. Physische Annäherungen des Kunden, sowie über Telefon oder E-Mail stellen keine Angebote im Rechtssinn dar, sondern sind lediglich Interessensbekunden an den Leistungen von KUNZE. Diesfalls behält sich KUNZE die Legung eines Angebotes ausdrücklich vor, welches dem Kunden in der Folge unter Anschluss bzw. Beilage der AGB von KUNZE ausgefolgt wird, sodass dieser über die Annahme des Angebotes von KUNZE entscheiden kann. Alle Angebote und Preisangaben, die im Onlineshop zu finden sind oder von KUNZE bekanntgegeben werden sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen, sowie gleichzeitig durch Auswahl des entsprechenden und ausgewiesenen Feldes zu bestätigen, dass dieser die AGB von KUNZE gelesen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt. Die Bestätigung, die dem Kunden per E-Mail automationsunterstützt übermittelt wird, stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Angebotseingangs bei KUNZE. Die Annahme des vom Kunden auf diesem Wege übermittelten Angebotes erfolgt durch Absenden der kaufgegenständlichen Ware oder durch schriftliche Erklärung seitens KUNZE. Erteilte Aufträge können von KUNZE innerhalb von acht Tagen ab Auftragserteilung grundlos storniert werden. Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Sämtliche von KUNZE erstellten Kostenvoranschläge werden ausdrücklich ohne Garantie abgegeben. Werkverträge (Service-Leistungen) werden hinsichtlich bei KUNZE gekaufter Waren und auch Fremdwaren abgeschlossen.

3. Preise 
Alle von KUNZE genannten und ausgewiesenen Preis, sind exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nicht explizit anderes ausgewiesen ist. Auf der Website angeführte Preise sind stets als exkl. Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist. KUNZE ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von KUNZE angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex sowie Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Entgelts.
Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden und auch nicht miteinander kombiniert werden.

4. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig; das Zahlungsziel beträgt zehn Tage. Bei Verträgen zwischen KUNZE und Unternehmern können abweichende Fälligkeiten und Zahlungsfristen auch individuell vereinbart werden. Nach dem Abschluss eines Kaufvertrages über ein oder mehrere Höhenzugangsgeräte, ist der Kunde zur Leistung einer Anzahlung in Höhe von 20 % des Kaufpreises verpflichtet. Der Restkaufpreis (80 %), sowie allfällige von Kunden beauftragte bzw. gekaufte Zusatzleistungen und/oder Versandkosten sind sodann vor Auslieferung der Ware an den Kunden vollständig zu bezahlen; vor vollständiger Berichtigung des Kaufpreises wird dem Kunden die Ware nicht ausgefolgt und auch nicht an dieses versendet. Es steht dem Kunden frei, den gesamten Kaufpreis auch sogleich nach Vertragsabschluss zu entrichten. Nach Abschluss eines Kaufvertrages über Ersatzteile erhält der Kunde eine Rechnung, welche diesem zusammen mit der Ware übergeben bzw. der Sendung beigelegt wird. Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu acht Stunden täglich zugrunde. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind Kunze in Textform anzuzeigen; sie werden zusätzlich berechnet. KUNZE ist berechtigt, vom Kunden jederzeit eine angemessene Vorauszahlung des Mietpreises zu verlangen. Das vom Kunden für die Miete von Höhenzugangsgeräten zu entrichtende Entgelt wird nach Ende der Mietdauer fakturiert und gegenüber dem Kunden in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt auch diesfalls zehn Tage, gerechnet vom Tag des Erhalts der Rechnung. Dauert das (befristete oder unbefristete) Mietverhältnis länger als drei Monate, so ist KUNZE zur Zwischenabrechung berechtigt. Wird eine solche Zwischenabrechnung vom Kunden nicht fristgerecht bezahlt, so ist KUNZE berechtigt das Mietverhältnis fristlos für aufgelöst zu erklären, und legen die Vertragsteile fest, dass es sich hierbei um einen wichtigen Grund handelt. Diesfalls sind die Kosten der Rückstellung des Mietobjekts jedenfalls vom Kunden zu tragen. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Kunde noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem elften Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit. Die auf bestimmte Zeit vereinbarte Mietdauer wird um die Stillliegezeit verlängert. Der Kunde hat für die Stillliegezeit den vereinbarten Prozentsatz der dieser Zeit entsprechenden vereinbarten Monatsmiete bei Zugrundelegung einer arbeitstäglichen Schichtzeit von acht Stunden zu zahlen; falls nicht anders vereinbart, gilt der Prozentsatz von 75 %. Der Kunde hat sowohl von der Einstellung der Arbeiten als auch von ihrer Wiederaufnahme Kunze unverzüglich in Textform Mitteilung zu machen und die Stillliegezeit auf Verlangen durch Unterlagen nachzuweisen. Der für die vom Kunden beauftragten Werkleistungen gebührende Werklohn wird nach Abschluss dieser fakturiert und gegenüber dem Kunden die Rechnung gelegt. Unterbleibt die Ausführung des von KUNZE geschuldeten Werks aus Gründen, welche in der Sphäre des Kunden oder der neutralen Sphäre gelegen sind, so behält KUNZE dennoch den Werklohnanspruch. Als Zahlungsmittel wird in allen Fällen Bankanweisung vereinbart, wobei die Währung stets EURO ist. Hinsichtlich Verträge zwischen KUNZE und Unternehmern kann das Zahlungsmittel stets auch individuell vereinbart werden.  Bei Zahlungsverzug ist KUNZE berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für KUNZE entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teil- bzw. Zwischenrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. Tritt der Kunde vom Vertrag ungerechtfertigt zurück, so schuldet dieser eine Pönale von 30 % des Kaufpreises; die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt davon unberührt. Dasselbe gilt für den Fall des rechtmäßigen Vertragsrücktrittes durch KUNZE. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für KUNZE nicht verbindlich. Von KUNZE erstellte Kostenvoranschläge, sowie die zu deren Erstellung notwendigen Arbeiten und Aufwendungen sind entgeltlich und vom Kunden zu honorieren. Wird KUNZE vom Kunden auf Grundlage des Kostenvoranschlages beauftragt, so sind die Kostenvoranschläge, sowie die zu deren Erstellung notwendigen Arbeiten und Aufwendungen nicht gesondert zu honorieren.

5. Lieferung, Überlassung, Mietdauer
Wird die Lieferung der Waren vereinbart, so erfolgt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Mit Übergabe der Ware an die angegebene oder gesondert vereinbarte Adresse gilt die von KUNZE geschuldete Leistung als erfüllt. Gegenüber 
Unternehmern gilt diesfalls, dass die von KUNZE geschuldete Leistung bereits mit Übergabe an das Versandunternehmen als erfüllt gilt. KUNZE haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Vereinbarung der Lieferung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an KUNZE zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch KUNZE angemessene Zeit zuvor angekündigt. Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von KUNZE nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist KUNZE berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen oder vom Vertrag zurückzutreten. Verweigert der Kunde die Annahme, so ist KUNZE von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für durch den vom Kunden verschuldeten Annahmeverzug zu begehren. Werden Waren bei KUNZE wegen Annahmeverzuges des Kunden eingelagert, so hat dieser angemessene Lagergebühren für jeden angefangenem Kalendertag zu tragen. Im Fall der Verzögerung der Leistung durch KUNZE ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird berechtigt, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Ein bestimmter Liefertermin wird nicht zugesagt. Lieferungen an schwer zugängliche Häuser oder mit besonderen Lieferbedingungen können zusätzliche Kosten verursachen. Mietverträge werden grundsätzlich auf bestimmte Dauer abgeschlossen, eine einvernehmliche Vertragsverlängerung ist möglich. Unbefristete Mietverträge sind explizit ausgeschlossen. Wird der Mietvertrag nicht einvernehmlich verlängert, so endet dieser jedenfalls mit Ablauf des Tages der Befristung. Die (automatische) Verlängerung des Mietvertrages infolge ausbleibender Rückstellung des Mietgegenstandes oder ausbleibender Erklärungen, wird explizit ausgeschlossen; auch kann daraus nie die Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag bewirkt werden. Wird zwischen den Vertragsteilen ausdrücklich ein unbefristetes Mietverhältnis vereinbart, so kann dieses nach einer individuell vereinbarten Mindestmietdauer (Kündigungsverzicht) unter Einhaltung einer eintägigen Frist vom Kunden aufgekündigt werden. Bei Mietverträgen auf unbestimmte Dauer ohne Mindestmietdauer beträgt die Kündigungsfrist für den Kunden einen Tag, wenn der Mietpreis pro Tag, zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche und eine Woche, wenn der Mietpreis pro Monat vereinbart ist. Die Frist für eine ordentliche Kündigung des unbefristeten Mietverhältnisses durch KUNZE beträgt stets eine Woche. Als wichtige Gründe, welche KUNZE zur sofortigen (fristlosen) Auflösung des Mietverhältnisses berechtigen, gelten neben den gesetzlichen insbesondere der Zahlungsverzug des Kunden, wenn nach Vertragsabschluss für KUNZE erkennbar wird, dass der Anspruch auf den Mietzins durch mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, wenn der Kunde das Mietobjekt oder einen Teil dessen ohne Einwilligung von KUNZE nicht bestimmungsgemäß verwendet und/oder ohne die geregelte Zustimmung von KUNZE untervermietet oder an einen anderen Stand- bzw. Einsatzort verbringt, wenn der Mieter das Mietobjekt durch ungeschultes Personal bedienen lässt und, wenn der Mieter seinen vertraglichen Instandhaltungs- und Warnpflichten im weiteren Sinne nicht nachkommt.

6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von KUNZE. Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Im B2B-Bereich gilt Folgendes: KUNZE behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn KUNZE diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und KUNZE der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an KUNZE abgetreten und KUNZE ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen von KUNZE, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen von KUNZE zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Im Falle des Verzuges ist KUNZE berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, KUNZE erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich das Eigentum von KUNZE auf die neue Sache. Der Eigentumsvorbehalt zugunsten KUNZE wird auch hinsichtlich des bei der Erbringung von Werkleistungen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen vereinbart. Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von KUNZE unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss der Kunde KUNZE unverzüglich zur Anzeige bringen.

7. Gewährleistung, Haftungsausschluss, Mietzinsminderung und -befreiung, Pflichten des Mieters
KUNZE leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos ident sind mit den gelieferten Waren. Wird die Zustellung der Waren vereinbart und werden diese beim Transport beschädigt, so trifft den Kunden die Obliegenheit dies umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab 
Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit KUNZE aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung keine Auswirkung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern KUNZE nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen. Gegenüber unternehmerischen Kunden haftet KUNZE lediglich für krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und niemals für den entgangenen Gewinn. Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt in allen Fällen sechs Monate. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird beim B2B-Geschäft ausgeschlossen, d.h. der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Im B2B-Bereich ist weiters die Gewährleistung für verbilligte Waren, Ausstellungsstücke, B-Waren bzw. gleichartig deklassierte Waren ausgeschlossen.  Werden gebrauchte Waren an Kunden veräußert, welche Verbraucher sind, so beträgt die Gewährleistungsfrist lediglich ein Jahr. Werden gebrauchte Waren an unternehmerische Kunden veräußert, so ist die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen. Im B2B-Bereich gilt: Auf das Recht zur Mietzinsminderung oder -befreiung wird vom Mieter ausdrücklich bereits vorweg verzichtet. Erklärt ein Kunde, der Verbraucher ist, gegenüber KUNZE nicht unverzüglich nach dessen Kenntnis, dass der Mietgegenstand zum bedungenen Gebrauch nicht taugt, die Minderung oder Befreiung vom Mietzins, so verliert dieser das Recht zur Mietzinsminderung oder -befreiung. In allen Fällen gilt, dass der Kunde zur Mietzinsminderung oder -befreiung nicht berechtigt ist, wenn jemand anderes als KUNZE oder jemand anderes als eine KUNZE zuzurechnende (juristische) Person, die gänzliche oder teilweise Unbenutzbarkeit des Mietgegenstandes verursacht hat. Der unternehmerische Kunde als Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand auf eigene Kosten in einem brauchbaren Zustand zu erhalten und diesen den Anforderungen des Mietgegenstands entsprechend zu warten. Generell ist der Kunde dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt ausschließlich bestimmungsgemäß, den Anforderungen des Mietobjekts entsprechend und durch hinreichend geschultes bzw. ausgebildetes Personal betrieben wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt gesäubert und vollgetankt an KUNZE rückzuführen. Die Rückstellung hat während der normalen Geschäftszeiten von KUNZE zu erfolgen, und zwar so rechtzeitig, dass eine Überprüfung des Mietobjekts am selben Tag noch ordentlich durchführbar ist.
Schäden, Fehlermeldungen und/oder Wartungsmeldungen des Mietobjekts sind KUNZE vom Kunden unverzüglich anzuzeigen.
Die Untervermietung des Mietobjekts ist dem Kunden, sofern KUNZE dem nicht ausdrücklich und in Textform zustimmt, ausdrücklich verboten. Der Kunde hat bei zulässiger Untervermietung dafür Sorge zu tragen, dass der Untermieter den Sorgfaltsanforderungen dieser AGB genügt, und ist der Kunde für das Verhalten des Untermieters verantwortlich wie für sein eigenes. Der Stand- bzw. Einsatzort des Mietobjekts ist KUNZE auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für geplante Wechsel des Stand- bzw. Einsatzortes, wobei es dazu der Genehmigung von KUNZE bedarf. Kunze ist jederzeit berechtigt, das Mietobjekt zu besichtigen bzw. besichtigen zu lassen. Der Kunde hat dies KUNZE zu ermöglichen. Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen KUNZE sind ausgeschlossen. Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen KUNZE. Im Falle der Weitergabe von Produkten durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden, und zwar einschließlich dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Einbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Produkte von KUNZE zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt. Unternehmerische Kunden sind zur Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder wegen Verkürzung über die Hälfte nicht berechtigt.

8. Widerruf/Rücktrittsrecht für Verbraucher
Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes von KUNZE iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, KUNZE mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an:
Kunze AT GmbH
Mooskirchnerstraße 33
8561 Söding-St. Johann
sales@kunze-buehnen.com
Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat KUNZE die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten und hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von KUNZE so lange verweigert werden, bis die Waren zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt. Die Waren sind an folgende Adresse rückzuübermitteln:
Kunze AT GmbH
Mooskirchnerstraße 33
8561 Söding-St. Johann
Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen für Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn diese nach der Lieferung entsiegelt werden. Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen, so erlischt das dem Kunden im Sinne des FAGG zustehende Rücktrittsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn seitens des Verbrauchers ausdrücklich die Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist verlangt wird und dieser bestätigt, vom Verlust des Rücktrittsrechts mit vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben. Bei Buchungen von Dienstleistungen von KUNZE, die bereits innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnen, bedarf 
es daher einer ausdrücklichen Erklärung seitens des Kunden, dass ein vorzeitiges Tätigwerden der Anwenderin gewünscht wird und Kenntnis des Verlustes des Rücktrittsrechts bei vollständiger Leistungserbringung besteht. Hat die Leistungserbringung während der Rücktrittsfrist begonnen und tritt der Verbraucher zurück, nachdem ein vorzeitiges Tätigwerden von KUNZE verlangt wurde, so ist ein Betrag hierfür zu bezahlen der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig der von KUNZE bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

9. Datenschutz
Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten. KUNZE macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).  Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von KUNZE automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

10. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von KUNZE. Vertragssprache ist Deutsch. Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von KUNZE sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.

11. Information außergerichtliche Streitbeilegung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.  Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

12. Schlussbestimmungen, Geistiges Eigentum
Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.  Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Skizzen, Pläne, Kostenvoranschläge und ähnliches bleiben das geistige Eigentum von KUNZE. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von KUNZE. KUNZE verfügt über aktuell drei Patente im Bereich Stahlbau und behält sich sämtliche daraus entspringenden Rechte, insbesondere jene aus dem Patentgesetz (PatG), gegenüber Kunden, wie auch Dritten, ausdrücklich vor.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von KUNZE zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert an KUNZE zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.  Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Wissens Dritten gegenüber. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der  wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Beruft sich ein Kunde im Zuge des Vertragsabschlusses auf die Einbeziehung eigener AGB, so gelten für den Fall, dass diese mit den AGB von KUNZE im Widerspruch stehen, die jeweiligen Bestimmungen der AGB von KUNZE als Vertragsinhalt.
 
AGBs AT hier downloaden