Bedienerschulungen
Diese Schulungen kombinieren theoretisches Wissen mit praktischen Anwendungen und sind darauf ausgerichtet, die Sicherheit der Arbeitskräfte zu maximieren. Nach erfolgreichem Abschluss wird den Teilnehmenden die SYSTEM-CARD ausgestellt, die sie zur Bedienung von Arbeitsbühnen, Staplern und Kranen autorisiert.
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Vorteile
Rechtssicher geschult
Die Schulung erfolgt sowohl theoretisch als auch praktisch.
- Vermeidung von Baustellenstilllegungen
- Minimierung von Gefährdungen
- Rechtliche Absicherung für Hubarbeitsbühnen gemäß internationaler ISO 18878
- Höchste Professionalität
- Effizienzsteigerung bei Geräteübergabe und Einweisung
Nach erfolgreichem Test erhalten Ihre Mitarbeitenden:
- Die SYSTEM-CARD als Bedienausweis
- Ein Praxis-Checkheft (schriftliche Beauftragung, Unterweisungsnachweise, etc.)
Schutz von Bedienern
Die SYSTEM-CARD autorisiert den umfassend geschulten Bediener zur sicheren Handhabung von Arbeitsbühnen, Staplern und Kranen.
Unsere SYSTEM-CARD Schulungen entsprechen internationalen Standards für Bühnen: Der Bedienausweis ist in Deutsch und Englisch verfügbar und bestätigt die Qualifikation des Besitzers als geschulter und kompetenter Bediener, auch im Ausland. Unser Qualitätsmanagement ist TÜV-zertifiziert nach ISO 9001 und umfasst:
SYSTEM-CARD Erstschulung in Theorie und Praxis, abhängig von der gewählten Kategorie Dauer: 1 Tag Gesetzlich vorgeschriebene Jahresunterweisung, z.B. über E-Learning Wiederholungsschulung gemäß Auffrischungsintervall
Arbeitsbühnen
Schulungen können in mehreren Sprachen durchgeführt werden
Flurförderzeug
Bedienerschulungen für Stapler, Teleskoplader, sonstige Flurförderzeuge
Krane
Bedienerschulung für Raupenkrane, LKW Ladekrane, Portal- und Spezialkrane
Erdbaumaschinen
Erdbaumaschinen, Minibagger, Radlader, Dumper, Mobilbagger
Anschläger
Anschlagen von Lasten auf Baustellen
Einweiser
Rechtssicher einweisen von Hubarbeitsbühnen
Anwender PSAgA
Umgang mit der PSA gegen Absturz
Der Unterschied zwischen Unterweisung, Schulung und Einweisung
Unterweisung
Sie bezeichnet die Mitarbeiterschulung in Bezug auf deren Arbeitsmittel. Die Mitarbeiter lernen in der Schulung, wie sie sicher mit ihrem Arbeitsmittel umgehen, z.B. mit Bedienen der Maschinen oder Anlagen. Inhalte sind u.a.:
- Arbeitsschutz
- typische Gefahrensituationen
- Verhaltensregeln für spezielle Arbeitsausführungen
- Verhaltensregeln bei Störungen der Hebebühne
Die Unterweisung bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Produkt. Sie ist vielmehr eine Sicherheitsschulung, die sich auf das gesamte Arbeitsumfeld einer speziellen Produktgruppe bezieht, z.B. Bedienen von Arbeitsbühnen, Teleskoplader, Krane oder Erdbaumaschinen. Dabei müssen die Teilnehmer nicht nur in sicherheitstechnischen Aspekten, sondern auch in Hinblick auf gesundheitliche Aspekte gemäß der aktuellen Arbeitsschutzbestimmungen geschult werden. Mithilfe der Unterweisung lernen sie, wie die Maschinen, Anlagen bzw. Arbeitsmittel funktionieren und wie sie sicher damit umgehen.
Bedienerschulung, Bedienausweis
Eine Bedienerschulung ist bei der Erstausbildung die Unterweisung. Diese Unterweisung (Ausbildung) ist somit als eine Bedienerschulung zu betrachten. Die anschließende Wiederholung der Unterweisung muss spätestens nach 12 Monaten (gesetzlich) wiederholt werden. Kann der Unternehmer die Bedienerschulung aus bestimmten Gründen nicht selber durchführen, hat er entsprechend fach- und sachkundiges externes Schulungspersonal mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.
Eine durchgeführte Bedienerschulung muss mit einer Prüfung (Theorie/Praxis) abgeschlossen werden. Mit der bestandenen Prüfung wird dem Bediener die Befähigung zum Führen einer Arbeitsbühne schriftlich bescheinigt (Befähigungsnachweis - Bedienerausweis). Ein Befähigungsnachweis (Schulungsnachweis) ist für Bediener von Maschinen, Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern, Erbaumaschinen, Motorkettensäge durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
Gesetzliche Grundlage für eine Bedienerschulung / Bedienerausweis inkl. Befähigungsnachweis: §9 BetrSichV, §§12 + 14 ArbSchg, §6 AMBV, §4 GUV-V A1, §§4 + 7 BGV A1, §81 Betriebsverfassungsgesetz.
Einweisung
Die Einweisung ist oft der erste Schritt einer Bedienerschulung. Sie ist aber genau genommen eine auf die Erstunterweisung folgende Zusatzausbildung. Sie wird vom Unternehmer oder entsprechend ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt und bezieht sich auf festgelegte Maschinentypen bzw. Geräte. Eine Einweisung ist z.B. für Genie GS 2033, Faraone Elevah 50 usw. möglich.
Im Unterschied zur Unterweisung geht die Schulung hier auf produktspezifische Aspekte ein und zeigt anhand dieser Produkte Unterschiede bei der Bedienung bzw. bei sicherheitsrelevanten Punkten.
Beispiele:
1. Sie leihen sich bei einem Maschinenvermieter z.B. eine Arbeitsbühne aus. Der Maschinenvermieter (in diesem Fall Kunze Vermietung & Service GmbH) ist dazu verpflichtet, Sie bei Bedarf im Umgang mit der Maschine einzuweisen. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass der/die Bediener (Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter) eine allgemeine Unterweisung für derartige Arbeiten erhalten haben und dementsprechend im Besitz eines Bedienerausweises für Hebebühnen ist/sind.
2. Wenn ein Hersteller eine Arbeitsbühne verkauft, muss er sowohl seine Verkäufer als auch Techniker zu diesem speziellen Gerät einweisen. Diese Schulung muss durch einen Fachausbilder durchgeführt werden. Falls der Hersteller nicht selbst die offizielle Befähigung für seine Verkäufer und Techniker ausstellen kann, so muss er eine externe Stelle mit der Ausbildung beauftragen.
3. Sie kaufen einen Kran oder eine Arbeitsbühne, mit denen Ihre Beschäftigten arbeiten sollen. Dann sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine Unterweisung im Umgang mit diesen Maschinen zu geben. Ohne diese Befähigung, also den "Führerschein" für Hebebühnen, dürfen die Mitarbeiter nicht damit arbeiten. In diesem Fall müssen Sie wieder externe Fachkräfte mit der Schulung beauftragen, falls Sie selbst nicht in der Lage dazu sind. Gleiches gilt für die Einweisung an der Arbeitsbühne oder dem Kran. Normalerweise wird die Einweisung allerdings durch den Maschinenhändler oder den Hersteller durchgeführt.