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IHR PARTNER RUND UM ARBEITSBÜHNEN
Zertifizierter Bedienmann werden - Für Ihre Sicherheit!
Wir schulen nach dem Schulungssystem der SYSTEM-CARD.
Sie benötigen eine Schulung, aber unser Schulungszentrum ist nicht in Ihrer Nähe? Alle Schulungszentren und das Gesamtprogramm der SYSTEM-CARD finden Sie hier.
Stapler Schein
Ausbildung nach BGV D27 u. BGG 925 (Stufe 1, 2a, 2b) für
- Rotorstapler / Teleskopstapler
- Flurförderzeug
- Mitgängerfahrzeuge
- Schlepperfahrzeuge
Bedienerausweis für Arbeitsbühnen
Die Schulung nach DGUV 308-008 und ISO 18878 zertifiziert für:
- Hubarbeitsbühnen aller Bauformen
- Zweiwege-Arbeitsbühnen / Railroad-Arbeitsbühnen von Hersteller Platform Basket
Bedienerausweis für Krane
Kran nach DGUV-Vorschrift 52 (BGV D6) für:
- Minikrane
- Hallenkrane
- Portalkrane
- Ladekrane
- Mobile Krane
Führerschein für Erdbaumaschine
DGUV Regel 100-500 BGVA1 und
Betrieb-Sicherheitsverordnung für:
- Radlader / Teleskoplader
- Bagger, Minibagger, Friedhofsbagger
- Raupen / Pistenraupen
Unser Schulungsangebot
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat und einen Ausweis, der Ihnen bescheinigt, im Umgang mit Arbeitsbühnen, Staplern oder auch Kranen geschult worden zu sein.
Die Unterscheidung zwischen Einweisung, Unterweisung und Bedienerschulung ist oftmals nicht von vornherein klar. Wir erklären Ihnen, unter welchem Begriff was zu verstehen ist.
Unsere Ausbilder Werner Juschka (Ausbilder für Arbeitsbühnen, Stapler & Minikrane) bringen Ihnen den Umgang mit den Arbeitsmaschinen näher und helfen so, das Verständnis für die richtige und verantwortungsvolle Bedienung zu verbessern. Wir sind zertifiziertes SYSTEM CARD Schulungszentrum und bieten Ihnen damit eine international anerkannte SYSTEM CARD Schulung, mit der Sie sich auf eine optimale Verbindung aus effektivem und sicherem Umgang mit Arbeitsbühnen verlassen können.
Zertifikate für Arbeitsbühnen, Stapler & Krane gelten für die gesamte EU
Unser Service zur Arbeitsbühnen Bedienerschulung reicht weit über Deutschland hinaus. Seit Januar 2022 sind wir nach den Vorgaben der SYSTEM CARD dafür zugelassen, Bedienerschulungen für die gesamte EU durchzuführen. Damit können alle EU-Länder Schulungen für Hubarbeitsbühnen, LKW-Arbeitsbühnen, Erdbaumaschinen, Krane und Ladungssicherung von Kunze Bühnen bekommen.
Unser Ausbilder Werner Juschka ist zudem zertifizierter Trainer für den Stapler Schein. Außerdem ist er berechtigt, Ausbildungen zum UVV-Sachkundeprüfer für Arbeitsbühnen, Anschlagmittel und Krane durchzuführen.
Auf der sicheren Seite mit Arbeitsbühnen Bedienerschulung von Kunze Bühnen
Hubarbeitsbühnen ermöglichen für nahezu jede Arbeitsanforderung einen einfachen Höhenzugang. Dabei steht die Sicherheit der Bediener sowie der Personen in unmittelbarer Umgebung an oberster Stelle. Aber auch im Hinblick auf materielle Schäden ist eine zertifizierte Ausbildung für Arbeitsbühnen unerlässlich. Nur wer genau über die Funktionsweise, wichtige Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsausstattungen Bescheid weiß, kann in der Höhe sicher und bequem arbeiten.
Die Arbeitsbühnen Bedienerschulung von Kunze Bühnen vermittelt Ihnen in Theorie und Praxis den sorgfältigen, sicheren Umgang mit der Bühne und reduziert damit das Risiko von Unfällen. Dabei geben wir Ihnen einerseits allgemeine Sicherheitshinweise, andererseits beinhaltet unsere Schulung für die Operator License für Arbeitsbühnen nahe München bauformspezifische Hinweise für optimale Sicherheit bei Höhenarbeiten.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZUM THEMA SCHULUNG
UNTERSCHIED ZWISCHEN SCHULUNG, UNTERWEISUNG, EINWEISUNG
Die Begriffe Schulung, Einweisung und Unterweisungen werden im Zusammenhang mit Schulungen und dem Bedienerausweise oft synonym verwendet. Es ist jedoch genau geregelt, was unter den jeweiligen Begriffen zu verstehen ist.
Unterweisung
Sie bezeichnet die Mitarbeiterschulung in Bezug auf deren Arbeitsmittel. Die Mitarbeiter lernen in der Schulung, wie sie sicher mit ihrem Arbeitsmittel umgehen, z.B. mit Bedienen der Maschinen oder Anlagen. Inhalte sind u.a.:
- Arbeitsschutz
- typische Gefahrensituationen
- Verhaltensregeln für spezielle Arbeitsausführungen
- Verhaltensregeln bei Störungen der Hebebühne
Die Unterweisung bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Produkt. Sie ist vielmehr eine Sicherheitsschulung, die sich auf das gesamte Arbeitsumfeld einer speziellen Produktgruppe bezieht, z.B. Bedienen von Arbeitsbühnen, Teleskoplader, Krane oder Erdbaumaschinen. Dabei müssen die Teilnehmer nicht nur in sicherheitstechnischen Aspekten, sondern auch in Hinblick auf gesundheitliche Aspekte gemäß der aktuellen Arbeitsschutzbestimmungen geschult werden. Mithilfe der Unterweisung lernen sie, wie die Maschinen, Anlagen bzw. Arbeitsmittel funktionieren und wie sie sicher damit umgehen.
Eine Bedienerschulung ist bei der Erstausbildung die Unterweisung. Diese Unterweisung muss laut Gesetzgeber regelmäßig wiederholt werden, und zwar in einem maximalen Rhythmus von 12 Monaten. Falls die Bedienerschulung nicht vom Unternehmer selbst durchgeführt werden kann, muss er externes Fachpersonal damit beauftragen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.
Die Schulung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Hat der Teilnehmer beide Prüfungen bestanden, erhält er den Befähigungsnachweis oder Bedienausweis, also sozusagen den Führerschein für Hebebühnen. Der Nachweis der Schulung ist für Bediener von Maschinen, Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern, Erdbaumaschinen und Motorkettensägen durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
Die gesetzliche Grundlage für eine Bedienerschulung inkl. Befähigungsnachweis finden Sie unter:
- §9 BetrSichV
- §§12 + 14 ArbSchg
- §6 AMBV
- §4 GUV-V A1
- §§4 + 7 BGV A1
- §81 Betriebsverfassungsgesetz
Bedienerschulung / Bedienerausweis
Eine Bedienerschulung ist bei der Erstausbildung die Unterweisung. Diese Unterweisung (Ausbildung) ist somit als eine Bedienerschulung zu betrachten. Die anschließende Wiederholung der Unterweisung muss spätestens nach 12 Monaten (gesetzlich) wiederholt werden. Kann der Unternehmer die Bedienerschulung aus bestimmten Gründen nicht selber durchführen, hat er entsprechend fach- und sachkundiges externes Schulungspersonal mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.
Eine durchgeführte Bedienerschulung muss mit einer Prüfung (Theorie/Praxis) abgeschlossen werden. Mit der bestandenen Prüfung wird dem Bediener die Befähigung zum Führen einer Arbeitsbühne schriftlich bescheinigt (Befähigungsnachweis - Bedienerausweis). Ein Befähigungsnachweis (Schulungsnachweis) ist für Bediener von Maschinen, Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern, Erbaumaschinen, Motorkettensäge durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
Gesetzliche Grundlage für eine Bedienerschulung / Bedienerausweis inkl. Befähigungsnachweis: §9 BetrSichV, §§12 + 14 ArbSchg, §6 AMBV, §4 GUV-V A1, §§4 + 7 BGV A1, §81 Betriebsverfassungsgesetz.
Einweisung
Die Einweisung ist oft der erste Schritt einer Bedienerschulung. Sie ist aber genau genommen eine auf die Erstunterweisung folgende Zusatzausbildung. Sie wird vom Unternehmer oder entsprechend ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt und bezieht sich auf festgelegte Maschinentypen bzw. Geräte. Eine Einweisung ist z.B. für Genie GS 2033, Faraone Elevah 50 usw. möglich.
Im Unterschied zur Unterweisung geht die Schulung hier auf produktspezifische Aspekte ein und zeigt anhand dieser Produkte Unterschiede bei der Bedienung bzw. bei sicherheitsrelevanten Punkten.
Beispiele:
1. Sie leihen sich bei einem Maschinenvermieter z.B. eine Arbeitsbühne aus. Der Maschinenvermieter (in diesem Fall Kunze Vermietung & Service GmbH) ist dazu verpflichtet, Sie bei Bedarf im Umgang mit der Maschine einzuweisen. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass der/die Bediener (Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter) eine allgemeine Unterweisung für derartige Arbeiten erhalten haben und dementsprechend im Besitz eines Bedienerausweises für Hebebühnen ist/sind.
2. Wenn ein Hersteller eine Arbeitsbühne verkauft, muss er sowohl seine Verkäufer als auch Techniker zu diesem speziellen Gerät einweisen. Diese Schulung muss durch einen Fachausbilder durchgeführt werden. Falls der Hersteller nicht selbst die offizielle Befähigung für seine Verkäufer und Techniker ausstellen kann, so muss er eine externe Stelle mit der Ausbildung beauftragen.
3. Sie kaufen einen Kran oder eine Arbeitsbühne, mit denen Ihre Beschäftigten arbeiten sollen. Dann sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine Unterweisung im Umgang mit diesen Maschinen zu geben. Ohne diese Befähigung, also den "Führerschein" für Hebebühnen, dürfen die Mitarbeiter nicht damit arbeiten. In diesem Fall müssen Sie wieder externe Fachkräfte mit der Schulung beauftragen, falls Sie selbst nicht in der Lage dazu sind. Gleiches gilt für die Einweisung an der Arbeitsbühne oder dem Kran. Normalerweise wird die Einweisung allerdings durch den Maschinenhändler oder den Hersteller durchgeführt.