Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarung mit den Anforderungen
Wir sind uns der gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bewusst. Unsere Website fällt unter die Verpflichtungen des BFSG, und wir arbeiten aktiv daran, die Barrierefreiheit gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Im Rahmen eines internen Selbsttests haben wir bestehende Barrieren identifiziert und befinden uns aktuell in der Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Nutzen Sie dazu bitte unser untenstehendes Formular.
Datum der Erstellung/Überprüfung:
Diese Erklärung wurde am 12.08.2025 erstellt und zuletzt am 12.08.2025 überprüft
Meldung von Barrieren auf unserer Website:
Hier können Sie uns direkt über Barrieren oder Fragen zur Barrierefreiheit informieren. Nutzen Sie dazu einfach das Formular, geben Sie Ihre Kontaktdaten an und beschreiben Sie die Barriere möglichst genau.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und der Meinung sind, dass wir diese nicht ausreichend behoben haben, können Sie ein bundesweites Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG einleiten. Dieses Verfahren gilt auch für Rosenheim und soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich lösen.
Zuständige Stelle:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: schlichtungsstelle@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Detaillierte Informationen finden Sie direkt auf der Website der Schlichtungsstelle.